| WIE FUNKTIONIERT DIE WOHNUNGSVERGABE FÜR ÖFFENTLICH GEFÖRDERTE WOHNUNGEN
Für öffentlich geförderte Wohnungen ist eine sogenannte Wohnrechtsbescheinigung nach Artikel 4 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz notwendig. Diese Bescheinigung erhalten Sie beim Landratsamt Dachau (Abteilung Bauleitplanung, Denkmalschutz, Wohnungsbau).
Adresse:
Landratsamt Dachau - Sachgebiet 40
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221 Dachau
Telefon: 08131 - 74-0
| ABLAUF DER WOHNUNGSVERGABE
Mit der Ausstellung der Wohnrechtsbescheinigung nimmt Sie die Abteilung Wohnungsbau des Landratsamts Dachau in eine Wohnungssuchendenliste auf. Frei werdende Wohnungen im Bestand der Wohnungsbaugesellschaft zeigen wir der Abteilung Wohnungsbau des Landratsamts Dachau an. Diese benennt in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf (Haimhausen, Karlsfeld, Markt Indersdorf und Petershausen) und bei Wohnungen, die für den Personenkreis des 1. Förderweges oder der Einkommensstufe I der Einkommensorientierten Förderung bestimmt sind, Wohnungssuchende nach der sozialen Dringlichkeit. Die soziale Dringlichkeit wird vom Landratsamt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalles bewertet. Bei der Benennung werden vorrangig schwangere Frauen, Familien und andere Haushalte mit Kindern, alleinstehende Elternteile mit Kindern, ältere und schwerbehinderte Menschen berücksichtigt, die einen besonderen Wohnungsbedarf (z. B. aufgrund ihrer Obdachlosigkeit, einem Räumungsurteil oder ihrer derzeitigen Wohnverhältnisse) haben.